Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit mit ELAVIGARO für Dienstleistungen, Projektarbeit, laufende Betreuung und softwarebezogene Leistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen, Projektleistungen, laufende Betreuung, Wartung sowie Software- und SaaS-bezogene Leistungen, die zwischen ELAVIGARO, Alexander Bart, und dem jeweiligen Kunden geschlossen werden.
Individuelle Angebote, Projektvereinbarungen oder schriftliche Zusatzvereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
2. Leistungen
ELAVIGARO erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Website-Erstellung, Website-Optimierung, Website-Pflege, Content, Social Media, digitales Marketing, Automatisierung, KI-gestützte Workflows, Beratung, Schulung sowie Software- und SaaS-Lösungen.
Art, Umfang und Ziel der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.
3. Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein individuelles Angebot von ELAVIGARO vom Kunden angenommen oder ein Auftrag schriftlich beziehungsweise in Textform bestätigt wird.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von ELAVIGARO.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei größeren Projekten kann ELAVIGARO Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.
6. Leistungsfristen und Termine
Leistungsfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Fristen ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
7. Änderungswünsche und Mehraufwand
Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Beginn der Leistungserbringung sind gesondert abzustimmen. Entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, kann ELAVIGARO hierfür eine gesonderte Vergütung verlangen.
8. Abnahme
Soweit eine Abnahme vertraglich vorgesehen oder gesetzlich erforderlich ist, hat der Kunde die bereitgestellte Leistung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel mitzuteilen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9. Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung das für den Vertragszweck erforderliche Nutzungsrecht an den erstellten Ergebnissen. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Unterlizenzierung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der Zustimmung von ELAVIGARO, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Laufende Betreuung, Wartung und SaaS-Leistungen
Bei laufenden Leistungen ergeben sich Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und Kündigungsregelungen aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet ELAVIGARO keine bestimmte Mindestverfügbarkeit von SaaS- oder Hosting-nahen Leistungen.
Wartungsfenster, technische Anpassungen und sicherheitsbedingte Unterbrechungen können erforderlich sein, sofern sie sachlich gerechtfertigt und für den Kunden zumutbar sind.
11. Haftung
ELAVIGARO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ELAVIGARO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen mit der gebotenen Sorgfalt und verwenden sie nur für die Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Wetzlar, soweit gesetzlich zulässig.